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In Vorarlberg ist die Scheidung einer der häufigsten Gründe, weshalb eine Immobilie verkauft werden muss. Fast immer stellt sich die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht.

Wenn sich zwei streiten
Bei einer bevorstehenden Trennung ist eine neutrale Person, die die konfliktbehaftete Situation begleitet, enorm wichtig. Meist ist die Gesprächsbasis zwischen den Partnern gestört oder nicht mehr vorhanden. Dennoch ist eine emotionslose Kommunikation über Finanzen und Immobilien nötig, um eine gute und zukunftsfähige Lösung zu finden. Ein Makler nimmt somit nicht nur die Rolle des Beraters an, sondern auch die Rolle eines Vermittlers zwischen den Parteien.

Wem steht die Immobilie zu?
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt grundsätzlich die Gütertrennung. Nach einer Trennung werden die ehelichen Gebrauchsgüter, Ersparnisse und Schulden zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Im Falle einer Immobilie steht so jedem Partner eine Hälfte zu.
Oft haben die Betroffenen unterschiedliche, teils auch unrealistische Vorstellungen, was den Wert ihrer Immobilie betrifft. Eine professionelle Werteinschätzung, die als Basis für weitere Entscheidungen dient, ist daher sehr wichtig. Es ist auch empfehlenswert, wenn es zu keinem Verkauf, sondern zu einer Aufteilung des Vermögens kommt.

Was muss man beim Immobilienverkauf beachten?

  • Um abzuschätzen, ob eine Auszahlung mit dem vorhandenen Eigenkapital möglich ist oder der Hausverkauf die bessere Alternative ist, muss der Verkehrswert der Immobilien ermittelt werden.
  • Der Verkehrswert, der als Basis für die Berechnung der Auszahlung genutzt wird, liegt meistens unterhalb des tatsächlichen Verkaufswerts, den ein Immobilienmakler für den freien Markt schätzen und festlegen würde. Am Ende profitieren daher beide Eheparteien, wenn die Immobilie tatsächlich verkauft wird.
  • Wird für den Verkauf ein Makler beauftragt, sollte auch das von beiden Eheleuten gemeinsam übernommen werden, sofern beide Parteien als Eigentümer eingetragen sind. Der Einsatz eines neutralen Experten ist empfehlenswert.
  • Der Erlös des Verkaufs sollte zunächst dazu genutzt werden, um eine eventuell noch laufende Finanzierung abzulösen. Gerade, wenn beide Ehepartner gemeinsam für den Kredit unterschrieben haben, kann hier sonst zusätzliches Konfliktpotenzial entstehen.

Wie hilfreich ist ein Ehevertrag für den Hausverkauf nach einer Scheidung?
Ein Ehevertrag wirkt unromantisch, kann aber im Falle einer Scheidung viel Ärger vermeiden. So kann im Vertrag genau festgelegt werden, was mit einer bereits vorhandenen oder später erworbenen Immobilie geschehen soll.

Markus Maier
Stellvertretender Geschäftsleiter

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