Bei jedem Kauf und Verkauf fallen Steuern und Gebühren an. Manche davon sind allen bekannt, andere werden in der Vorabkalkulation oft übersehen.
Wenn in Österreich ein Grundstück den Besitzer wechselt, wird in der Regel die Grunderwerbssteuer fällig. Die allgemeine Grunderwerbssteuer beträgt 3,5 Prozent und wird vom Wert der gekauften Immobilie berechnet. Bei Grundgeschäften unter Verwandten kann ein verminderter Prozentsatz (Stufentarif) zur Anwendung kommen. Für die Abführung der Steuer haften grundsätzlich beide Vertragsparteien solidarisch. Bezahlt wird die Steuer in der Praxis vom Käufer, wie Immobilienfachmann Markus Mader vom Büro Bregenz der Andreas Hofer Immobilien GmbH berichtet
Eintragungsgebühr fürs Grundbuch
Wer Grund kauft oder eine Eigentumswohnung erwirbt, lässt sich ins Grundbuch eintragen. Die Eintragungsgebühr beträgt 1,1 Prozent des Kaufpreises.
Grundsteuer
Grundbesitz ist in Österreich in der Regel grundsteuerpflichtig. Grundsteuer wird vom Einheitswert eines Grundstücks berechnet. Vereinfacht gesagt, entsprechen die Einheitswerte in einem bestimmten Gebiet den durchschnittlichen Grundpreisen von 1973 plus einem Aufschlag von 35 Prozent. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden berechnet und eingehoben.
Gebühren für Fremdfinanzierung
Bei Fremdfinanzierung eines Immobilienkaufs fällt für die Hypotheken ein Prozent Rechtsgeschäftsgebühr an.
Gebühren für Mietverträge
Gebühren für Mietverträge sind nur noch für gewerbliche Immobilien zu entrichten, bei Wohnimmobilien wurde diese Gebühr abgeschafft.
Immobilienertragsteuer
Wer verkauft, muss die Immobilienertragssteuer berücksichtigen. Diese kann bis zu 18 % vom Verkaufserlös ausmachen. Die Berechnung hat individuell pro Liegenschaftstransaktion zu erfolgen.
Vorsteuer
Wurde beim Kauf der Immobilie die Vorsteuer in Abzug gebracht und das Objekt innerhalb von 20 Jahren wieder verkauft, so ist die anteilige Vorsteuer wieder zurückzubezahlen.
Markus Mader: „Bei Immobiliengeschäften fallen verschiedene Steuern und Gebühren an.“