Bei Neuvermietungen sind Katzen und Hunde sehr oft nicht erlaubt. Zwei wichtige Gründe dafür sind: Schnellere Abnutzung der Wohnung und Belästigung durch Bellen bei Hunden.

Die Tierhaltung – ausgenommen sind wohnungsüblich in Käfigen oder Aquarien gehaltene Kleintiere (nicht ausgenommen jedoch Reptilien, Gifttiere oder andere gefährliche Tiere) – bedarf einer gesonderten Vereinbarung der Vertragsteile. Schauen Sie nach, was in Ihrem Mietvertrag steht.

Vermieter haben Angst, dass der Boden bzw. das Mobiliar zu sehr abgenutzt wird. Vor allem bei größeren Hunden, da sie schwerer sind und die Krallen vor allem im Parkettboden Kratzspuren hinterlassen. Am besten, Sie bringen Ihren Liebling zur Besichtigung mit, dann kann sich der Makler oder der Vermieter einen Eindruck machen.

Seit dem OGH-Urteil vom 22.12.2010, kann die Tierhaltung von Haustieren nicht mehr generell bzw. umfassend im Mietvertrag verboten werden. Damit ist klar, dass jene Tiere, von denen keinerlei Beeinträchtigung ausgehen kann, jedenfalls erlaubt sind (z.B. Hamster, Meerschweinchen und ähnliches). Das heißt jedoch nicht, dass jegliche Haustierhaltung in einer Mietwohnung grundsätzlich erlaubt ist!

Das Halten von Tieren in einer Wohnung an sich stellt aber noch keinen Kündigungsgrund dar, das hat der OGH kürzlich in einer Entscheidung (2Ob134/19y) neuerlich festgestellt. Und zwar auch dann, wenn es im Mietvertrag mit der ausdrücklichen Sanktion einer Kündigung verboten wurde. Genau deshalb wollte in dem konkreten Fall eine Vermieterin einer Mieterin kündigen, denn in ihrer Wohnung hielt sich zeitweise ein Hund auf.

Denn sobald durch die Tierhaltung Mitbewohner belästigt werden und ihnen „das Zusammenleben verleidet wird“, kann einer der in Paragraph 30 Abs. 2 Mietrechtsgesetz (MRG) genannten Kündigungsgründe verwirklicht sein. Im Einzelfall muss es vor den OGH geklärt werden.

Am besten ist immer, wenn man ein gutes Verhältnis mit dem Vermieter hat und es im Vorfeld klärt. Zu beachten gilt es auch was in der Gemeinschaftsordnung bzw. in der Hausordnung steht. Ich persönlich konnte schon einige Vermieter überzeugen. Die Interessenten haben den Hund bei der Übergabe mitgebracht und so konnte ich mir mein Bild dazu machen.