Was sie bei der Gewährleistung und Garantie unbedingt beachten müssen

Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Haftung des Verkäufers oder Unternehmers (Bauträger, u.a.) für Mängel, die die Leistung bzw. Immobilie bereits zum Zeitpunkt der Übergabe aufweist. Wird der Mangel erst nach der Übergabe entdeckt, ist entscheidend, ob dieser zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden hat oder erst später aufgetreten ist.
Entstehen Mängel erst nach der Übergabe, so handelt es sich nämlich nicht um einen Gewährleistungsfall. Da die Gewährleistung gesetzlich verankert ist, kann diese im Anwendungsbereich des Konsumentenschutzgesetzes weder über AGB´s noch über einen Vertrag ausgeschlossen werden.

In der Gewährleistung ist außerdem die Verschuldensfrage nicht relevant. Das heißt, wenn Sie eine schlüsselfertige Wohnung von einem Bauträger kaufen, und die vom Installateur eingebaute Badewanne ist zum Zeitpunkt der Übergabe schadhaft, und die Sanitäreinrichtung war im Umfang des Vertrages enthalten, dann haftet der Bauträger für die Reparatur oder den Austausch, selbst wenn der Installateur in der Zwischenzeit nicht mehr als Unternehmer tätig wäre.

Aber ACHTUNG: Bei Neubauwohnungen ist die Küche meist nicht Bestandteil des Vertrages. Diese wird in der Regel vom Kunden direkt beim Küchenbauer bestellt. Somit besteht zwar bei der Küche auch der gesetzliche Gewährleistungsanspruch, allerdings nicht gegenüber dem Bauträger, sondern gegenüber dem Küchenbauer.

Das waren zwei einfache Beispiele, die es verdeutlichen wie wichtig es ist den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie zu kennen. Man spart sich im Vorfeld sehr viel Zeit und Ärger.

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