Wie hoch ist der Handwerkerbonus?
Mit dem Handwerkerbonus kann man sich 20 Prozent der Kosten für die Handwerksleistung zurückholen, sofern sich die Gesamtkosten der Arbeiten auf mindestens € 250,- belaufen. Rabatte oder Skonti müssen bei der eingereichten Rechnung bereits abgezogen worden sein. Da die Förderung auf eine Gesamtsumme von € 10.000,- begrenzt ist, beträgt der Handwerkerbonus im Jahr 2024 maximal € 2.000,- (20 %). Für 2025 ist ein maximaler Förderbetrag von lediglich € 1.500,- vorgesehen.
Wer kann den Bonus in Anspruch nehmen?
Der Bonus soll pro erwachsener Person im Haushalt einmal pro Jahr beantragt werden können. Sowohl Mieter als auch Eigentümer des Wohnobjekts können einen Förderantrag stellen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Arbeitsleistungen von Handwerkern im eigenen Zuhause, z.B. Ausmalen, Kücheneinbau, Fliesenlegen, usw. Auch Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit dem Hausbau, bzw. der Wohnraumschaffung sind umfasst, rückwirkend ab dem 1. März 2024 bis zum 31. Dezember 2025.
Was ist zu beachten?
Ein wesentliches Merkmal des Handwerkerbonus ist die Möglichkeit, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen, was die Antragstellung erleichtert. Die Arbeitsleitung muss auf der Schlussrechnung gesondert angeführt werden. Pauschalrechnungen sind nicht förderfähig (z.B. Pauschale für Material-, Fahrt- und Arbeitskosten). Pauschalrechnungen sind dann zulässig, wenn die Pauschale ausschließlich Arbeitsleistung umfasst. Bar beglichene Rechnungen sind ebenfalls nicht förderfähig
Wie einreichen?
Ab dem 15. Juli 2024. Anträge können für Arbeiten eingereicht werden, die seit dem 1. März 2024 durchgeführt wurden.
Antragstellung
handwerkerbonus.gv.at